ZuschüsseWICHTIG Aufgrund der immer knapper werdenden Finanzmittel, sah sich der KJR-Vorstand und die KJR-Vollversammlung veranlasst, für das Haushaltsjahr 2010 im Einzelplan 4 - Zuschüsse an Jugendorganisationen - eine Kürzung von 10 % zu beschließen. Das heißt: vom errechneten Zuschuss, lt. Zuschussrichtlinien, werden 90 % des Zuschusses an die Jugendgruppen/Vereine ausgezahlt. Anträge für die HHSt.: 40/701, 40/702 und 40/708 werden nach Eingang bearbeitet, berechnet und ausgezahlt. Anträge für die HHSt.: 40/704, 40/705, 40/706 und 40/707 wird die Berechnung am Jahresende, je nach Finanzlage mit einer mindestens 10 %-Kürzung, jedoch nach oben offen, berechnet und ausgezahlt. Auch die Höchstgrenzen bei den einzelnen Haushaltsstellen werden um 10 % gekürzt. Dieser Beschluss ist auf das Haushaltsjahr 2010 (01.01. - 31.12.2010) begrenzt. Die Antragsformulare können weiterhin verwendet werden. Bei Rückfragen bitte in der Geschäftsstelle melden. (siehe auch Jahresprogramm - Zuschuss-Seminar)
|