Zum Hauptinhalt springen
  • Wir über uns
  • Vollversammlung
 

Vollversammlung

Als oberstes Beschlussgremium kommt die Kreisjugendring-Vollversammlung zusammen, die mindestens zweimal im Jahr tagt. Über dieses Gremium können alle Mitglieder innerhalb des Kreisjugendrings zur Willensbildung beitragen. Außer den stimmberechtigten Delegierten aus Jugendverbänden und -gruppen sind dort vier Vertreter:innen des Kreistages, zwei Vertreter:innen der Behörden sowie vier Einzelpersönlichkeiten vertreten. Die stimmberechtigten Delegierten entscheiden in der Vollversammlung demokratisch über:

  • grundlegende Angelegenheiten des Kreisjugendringes
  • die Beschlussfassung der Geschäftsordnung
  • die Entlastung des Vorstandes für die Jahresrechnung
  • die Beschlussfassung des Haushaltes
  • die Aufnahme oder den Ausschluss von Jugendorganisationen beim KJR.