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Vollversammlung

Als oberstes Beschlussgremium kommt die Kreisjugendring-Vollversammlung zusammen, die mindestens zweimal im Jahr tagt. Über dieses Gremium können alle Mitglieder innerhalb des Kreisjugendrings zur Willensbildung beitragen. Außer den stimmberechtigten Delegierten aus Jugendverbänden und -gruppen sind dort vier Vertreter:innen des Kreistages, zwei Vertreter:innen der Behörden sowie vier Einzelpersönlichkeiten vertreten. Die stimmberechtigten Delegierten entscheiden in der Vollversammlung demokratisch über:

  • grundlegende Angelegenheiten des Kreisjugendringes
  • die Beschlussfassung der Geschäftsordnung
  • die Entlastung des Vorstandes für die Jahresrechnung
  • die Beschlussfassung des Haushaltes
  • die Aufnahme oder den Ausschluss von Jugendorganisationen beim KJR.

Vollversammlung

Die Kreisjugendring-Vollversammlung wählt in einem zweijährigen Turnus, den aus neun Mitgliedern bestehenden ehrenamtlichen Vorstand:

  • eine:n Vorsitzende:n
  • eine:n stellv. Vorsitzende:n 
  • sieben weitere MitgliederWichtige 

Unterlagen zur aktuellen Vollversammlung: