Vollversammlung

Als oberstes Beschlussgremium kommt die Kreisjugendring-Vollversammlung zusammen, die mindestens zweimal im Jahr tagt. Über dieses Gremium können alle Mitglieder innerhalb des Kreisjugendrings zur Willensbildung beitragen. Außer den stimmberechtigten Delegierten aus Jugendverbänden und -gruppen sind dort vier Vertreter:innen des Kreistages, zwei Vertreter:innen der Behörden sowie vier Einzelpersönlichkeiten vertreten. Die stimmberechtigten Delegierten entscheiden in der Vollversammlung demokratisch über:
- grundlegende Angelegenheiten des Kreisjugendringes
- die Beschlussfassung der Geschäftsordnung
- die Entlastung des Vorstandes für die Jahresrechnung
- die Beschlussfassung des Haushaltes
- die Aufnahme oder den Ausschluss von Jugendorganisationen beim KJR.

Vollversammlung
Die Kreisjugendring-Vollversammlung wählt in einem zweijährigen Turnus, den aus neun Mitgliedern bestehenden ehrenamtlichen Vorstand:
- eine:n Vorsitzende:n
- eine:n stellv. Vorsitzende:n
- sieben weitere MitgliederWichtige
Unterlagen zur aktuellen Vollversammlung: